Unsere aktuellen Konditionen:

Laufzei

Zinssatz eff. Zinssatz
5 Jahre 2,35% 2,38 %
8 Jahre 2,80 %
2,84 %
10 Jahre 2,80 % 2,84 %
12 Jahre 2,96 % 3,01 %
15 Jahre 3,20 % 3,25 %
20 Jahre 4,05 % 4,15 %
30 Jahre 4,25 % 4,35 %

Stand: 17.02.2012

Detaillierte Informationen finden Sie » hier.

Zinschart 20 Jahre


Quelle: Interhyp. Zum Vergrößern bitte Zinschart anklicken!

Zinschart: Entwicklung der letzten 6 Monate

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Trotz des aktuellen Aufwärtstrends sind die Hypothekenzinsen historisch niedrig, doch ab Mitte / Ende 2012 rechnen Experten mit einem allmählichen Anstieg der Konditionen.
Es ist immer noch ein  idealer Zeitpunkt für Ihre Baufinanzierung!
Die langfristige Zinsentwicklung zeigt deutlich: Mit den aktuell historisch immer noch günstigen Hypothekenzinsen bietet sich Ihnen die ideale Voraussetzung, Ihren Traum von der eigenen Immobilie jetzt zu erfüllen. 


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Altersvorsorge

Hier werden Sie jedoch vergeblich nach einem standardisierten Angebot suchen. Wir bieten Ihnen eine vertrauensvolle und ausschließlich kundenorientierte Beratung höchstmöglicher Qualität. Gerne erarbeiten wir für Sie eine individuelle Lösung mittels innovativer Konzepte.


Die Frage, ob die gesetzliche Form der Rentenversicherung ausreicht ist klar mit NEIN zu beantworten.


Die gesetzliche Vorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen.

Im sogenannten Generationsvertrag kommt die junge Generation für die Rente der alten Generation auf.

Dieser beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern müssen aber zukünftig immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen für die Erwerbstätigen führen muss, wenn die Rentenleistungen an den einzelnen Rentner nicht reduziert werden sollen.

Um der sogenannten Altersarmut zu entgehen und auch im Alter so zu leben, wie zu Zeiten der aktiven Arbeit, hat die Politik und haben die Versicherungsgesellschaften adäquate Altersvorsorgeprodukte geschaffen. 
Man unterscheidet zwischen Betrieblicher Altersvorsorge, Privater Vorsorge und der staatlich geförderten Vorsorge


Betriebliche Altersvorsorge Schicht 2 liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage erteilt.
Das Betriebsrentengesetz sieht ein Recht des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, also Verzicht auf zukünftiges Gehalt, vor. Da diese Variante Steuervorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt, erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit.

Die betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden.

Die Private Vorsorge Schicht 3 basiert auf der Grundidee nach auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Sie ist freiwillig. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen daher im Prinzip ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder als Rente verbraucht (Auszahlungsplan) oder als Einmalbetrag an den Anleger bzw. Versicherten ausbezahlt.
Die staatlich geförderte Vorsorge  Schicht 1 darf nicht beliehen, veräußert oder vererbt, kann aber auch nicht gepfändet werden. Das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit greift auch dann nicht darauf zu, wenn der Versicherungsnehmer im Laufe seines Lebens bedürftig werden sollte („Hartz IV-Sicherheit“). Die nicht gegebene Vererbbarkeit basiert auf der Vorstellung, dass das angesparte Kapital ausschließlich zur Altersversorgung des Sparers dienen sollte. Die Riester-Rente stellt hierbei insofern eine Ausnahme dar, als das angesparte Kapital und die bis dahin gezahlte staatliche Förderung vererbbar sind, wenn der Todesfall in der Ansparphase eintritt und der verwitwete Partner auch einen Riester-Renten-Vertrag besitzt. In diesem Fall geht sowohl das eingezahlte Vermögen als auch die bis dahin gezahlte staatliche Förderung auf seinen/ihren Vertrag über. Wenn kein erbberechtigter Ehepartner mit eigenem Riestervertrag als Erbe in Frage kommt, sind die staatlichen Förderungen zurückzuzahlen. Das restliche Sparkapital fällt in die Erbmasse und wird wie das sonstige Vermögen vererbt.

Nach Änderung des Gesetzes ist nun auch eine Vererbung des Kapitals an leibliche Kinder möglich. Die o. g. Bestimmungen werden in soweit ergänzt.
Riester-Rente

Der Staat fördert die Riester-Rente durch Zulagen. Darüber hinaus sind Beiträge und Zulagen steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Die Verwaltung der Riester-Renten ist aufgrund der Regelungen sehr aufwändig und führt daher zu deutlich höheren Kostenbelastungen der Riesterverträge im Vergleich zu den anderen Formen der Altersvorsorge, beispielsweise privaten Rentenversicherungen. Daher ist abzuwägen zwischen Steuervorteil und staatlicher Zulage einerseits und höheren Kosten andererseits.

Für die staatliche Förderung ist die Einzahlung in einen zertifizierten Vertrag erforderlich. Dies kann eine Rentenversicherung, ein Banksparplan, eine Fonds-Police (Fondsgebundene Rentenversicherung) oder auch ein Direktinvestment in Aktien- und Rentenfonds (Fondssparplan) sein. Riester-Verträge werden daher sowohl von Versicherungs- als auch von Fondsgesellschaften und Bausparkassen angeboten.

Bei Rentenversicherungen und Fonds-Policen, die von Versicherern angeboten werden, war die Kostenstruktur intransparent. Durch die Versicherungsvertragsgesetz-Reform (VVG) sind Versicherer jedoch verpflichtet auszuweisen, welcher Anteil des eingezahlten Geldes in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließt. Die Höhe der Abschluss-Provision, welche nach dem Zillmerungs-Verfahren auf 5 Jahre verteilt wird, ist auszuweisen. Die Verpflichtung zur Garantie zumindest der eingezahlten Beiträge verringert bei Riester-Verträgen die Renditemöglichkeiten fondsgebundener Rentenversicherungen zusätzlich, da die Garantie in der Regel über eine Anlage in risiko- und renditearmen Formen sichergestellt werden muss.

Staatlich geförderte Aktienfonds-Sparpläne werden von Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Bei einem staatlich geförderten Fondssparplan sind sämtliche Kosten (Depotgebühren und Ausgabeaufschläge) klar festgelegt und dem Anleger bei Vertragsschluss bekannt. Der Anleger kann nachvollziehen, wie viele Fondsanteile ihm nach Abzug der Gebühren gutgeschrieben werden.

Diese Rente wird derzeit jährlich mit 7 Milliarden Euro subventioniert. Diesen Betrag müssen auch diejenigen erwirtschaften, die sich diese Rente gar nicht oder nur teilweise (= in geringerer als der eigentlich gewünschten Höhe) leisten können.
Rürup-Rente

Bei der Rürup-Rente handelt sich um eine freiwillige Versicherung, die besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende geeignet ist. Die Versicherungswirtschaft spricht von "privater Basis-Rente".

Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass Angestellte mit einer Riester-Rente und einer betrieblichen Altersvorsorge besser fahren. Berechnungen, die mit den heute bekannten Sozialversicherungs- und Steuerregelungen die verschiedenen Wege miteinander anhand konkreter Versicherungstarife vergleichen, zeigen allerdings, dass Rürup-Renten bei Durchschnittsverdienern (ab 30.000 EUR pro Jahr) und aufwärts eine höhere Rendite erzielen. Hintergrund ist, dass die Analysen der Verbraucherschützer die hohen Verwaltungskosten der Riester-Verträge nicht berücksichtigen, sondern von gleichen Kostenbelastungen in allen Durchführungswegen ausgehen.

Eine Rürup-Rente kann auch fondsgebunden durchgeführt werden; man kann also steuerlich gefördert in Fonds investieren.

Nachteilig gegenüber einem direkten Investment in einen Fondssparplan ist für den Versicherungsnehmer die geringe Transparenz der Anlagestruktur der Rentenversicherer. Der Kunde erfährt nicht, welcher Anteil seines eingezahlten Geldes in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließt, da Versicherungsgesellschaften in der Regel ihre Kostenstruktur nicht bekannt geben.

Außerdem ist das angesparte Kapital nicht vererbbar. Eine Rente wird nur bis zum Ableben des Versicherungsnehmers gezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Erreichen des vereinbarten Renteneintrittsalters, ist ein Totalverlust der eingezahlten Beiträge die Folge. Gute Renditen kann der Versicherungsnehmer nur erzielen, wenn er einen langen Rentenbezug erlebt.
Staatlich nicht geförderte Vorsorge

Diese unterliegt nicht den Bedingungen für eine steuerliche Förderung, das heißt aber auch, es wird kein rechtlicher Bestandschutz (Garantie der Einzahlungen) garantiert. Andererseits kann mit diesen Formen der Altersvorsorge auch ein generationenübergreifender Vermögensaufbau erreicht werden, da das angesparte Vermögen in der Regel vererbbar ist.

Des weiteren kann die steuerliche Situation zum Auszahlzeitpunkt eine Rolle spielen. Im Gegensatz zu den geförderten Produkten, welche im Alter voll zu versteuern sind, muss bei nicht geförderten Produkten im Rentenalter nur der Ertragsanteil versteuert werden.

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Weisheiten - Erkenntnisse - Sinnsprüche - Zitate

Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant.

George Catlett Marshall jun.



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Deutsche Wirtschaft zog 2011 um 3% an

Quelle: finanzwelt online v. 15.2.2012

Die deutsche Wirtschaft hat zum Jahresende 2011 einen kleinen Dämpfer...
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Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2012