Unsere aktuellen Konditionen:
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Laufzei |
Zinssatz | eff. Zinssatz |
| 5 Jahre | 2,35% | 2,38 % |
| 8 Jahre | 2,80 % |
2,84 % |
| 10 Jahre | 2,80 % | 2,84 % |
| 12 Jahre | 2,96 % | 3,01 % |
| 15 Jahre | 3,20 % | 3,25 % |
| 20 Jahre | 4,05 % | 4,15 % |
| 30 Jahre | 4,25 % | 4,35 % |
Stand: 17.02.2012
Detaillierte Informationen finden Sie » hier.
Zinschart 20 Jahre

Quelle: Interhyp. Zum Vergrößern bitte Zinschart anklicken!
Zinschart: Entwicklung der letzten 6 Monate
Trotz des aktuellen Aufwärtstrends sind die Hypothekenzinsen historisch niedrig, doch ab Mitte / Ende 2012 rechnen Experten mit einem allmählichen Anstieg der Konditionen.
Es ist immer noch ein idealer Zeitpunkt für Ihre Baufinanzierung!
Die langfristige Zinsentwicklung zeigt deutlich: Mit den aktuell historisch immer noch günstigen Hypothekenzinsen bietet sich Ihnen die ideale Voraussetzung, Ihren Traum von der eigenen Immobilie jetzt zu erfüllen.

Altersvorsorge
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Die Frage, ob die gesetzliche Form der Rentenversicherung ausreicht ist klar mit NEIN zu beantworten.
Die gesetzliche Vorsorge basiert auf dem Umlageverfahren. Die
eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern sofort für die
laufenden Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher
besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge,
sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen.
Im sogenannten Generationsvertrag kommt die junge Generation für die Rente der alten Generation auf.
Dieser beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgrund der
Alterspyramide in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern
müssen aber zukünftig immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer
mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden
Rentenversicherungsbeiträgen für die Erwerbstätigen führen muss, wenn
die Rentenleistungen an den einzelnen Rentner nicht reduziert werden
sollen.
Um der sogenannten Altersarmut zu entgehen und auch im
Alter so zu leben, wie zu Zeiten der aktiven Arbeit, hat die Politik und
haben die Versicherungsgesellschaften adäquate Altersvorsorgeprodukte
geschaffen.
Man unterscheidet zwischen Betrieblicher Altersvorsorge, Privater Vorsorge und der staatlich geförderten Vorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
Schicht 2 liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass
des Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage erteilt.
Das
Betriebsrentengesetz sieht ein Recht des Arbeitnehmers auf betriebliche
Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, also Verzicht auf zukünftiges
Gehalt, vor. Da diese Variante Steuervorteile für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer bringt, erfreut sie sich zunehmender Beliebtheit.
Die betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden.
Die Private Vorsorge
Schicht 3 basiert auf der Grundidee nach auf dem Kapitaldeckungsverfahren.
Sie ist freiwillig. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten
Kapitalzinsen stehen daher im Prinzip ausschließlich dem Sparer zu.
Dieses Kapital wird nun entweder als Rente verbraucht (Auszahlungsplan)
oder als Einmalbetrag an den Anleger bzw. Versicherten ausbezahlt.
Die staatlich geförderte Vorsorge
Schicht 1 darf nicht beliehen, veräußert oder vererbt, kann aber auch
nicht gepfändet werden. Das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit
greift auch dann nicht darauf zu, wenn der Versicherungsnehmer im Laufe
seines Lebens bedürftig werden sollte („Hartz IV-Sicherheit“). Die nicht
gegebene Vererbbarkeit basiert auf der Vorstellung, dass das angesparte
Kapital ausschließlich zur Altersversorgung des Sparers dienen sollte.
Die Riester-Rente stellt hierbei insofern eine Ausnahme dar, als das
angesparte Kapital und die bis dahin gezahlte staatliche Förderung
vererbbar sind, wenn der Todesfall in der Ansparphase eintritt und der
verwitwete Partner auch einen Riester-Renten-Vertrag besitzt. In diesem
Fall geht sowohl das eingezahlte Vermögen als auch die bis dahin
gezahlte staatliche Förderung auf seinen/ihren Vertrag über. Wenn kein
erbberechtigter Ehepartner mit eigenem Riestervertrag als Erbe in Frage
kommt, sind die staatlichen Förderungen zurückzuzahlen. Das restliche
Sparkapital fällt in die Erbmasse und wird wie das sonstige Vermögen
vererbt.
Nach Änderung des Gesetzes ist nun auch eine Vererbung
des Kapitals an leibliche Kinder möglich. Die o. g. Bestimmungen werden
in soweit ergänzt.
Riester-Rente
Der Staat fördert die
Riester-Rente durch Zulagen. Darüber hinaus sind Beiträge und Zulagen
steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfähig. Die Verwaltung
der Riester-Renten ist aufgrund der Regelungen sehr aufwändig und führt
daher zu deutlich höheren Kostenbelastungen der Riesterverträge im
Vergleich zu den anderen Formen der Altersvorsorge, beispielsweise
privaten Rentenversicherungen. Daher ist abzuwägen zwischen
Steuervorteil und staatlicher Zulage einerseits und höheren Kosten
andererseits.
Für die staatliche Förderung ist die Einzahlung in
einen zertifizierten Vertrag erforderlich. Dies kann eine
Rentenversicherung, ein Banksparplan, eine Fonds-Police (Fondsgebundene
Rentenversicherung) oder auch ein Direktinvestment in Aktien- und
Rentenfonds (Fondssparplan) sein. Riester-Verträge werden daher sowohl
von Versicherungs- als auch von Fondsgesellschaften und Bausparkassen
angeboten.
Bei Rentenversicherungen und Fonds-Policen, die von
Versicherern angeboten werden, war die Kostenstruktur intransparent.
Durch die Versicherungsvertragsgesetz-Reform (VVG) sind Versicherer
jedoch verpflichtet auszuweisen, welcher Anteil des eingezahlten Geldes
in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließt. Die Höhe der
Abschluss-Provision, welche nach dem Zillmerungs-Verfahren auf 5 Jahre
verteilt wird, ist auszuweisen. Die Verpflichtung zur Garantie zumindest
der eingezahlten Beiträge verringert bei Riester-Verträgen die
Renditemöglichkeiten fondsgebundener Rentenversicherungen zusätzlich, da
die Garantie in der Regel über eine Anlage in risiko- und renditearmen
Formen sichergestellt werden muss.
Staatlich geförderte
Aktienfonds-Sparpläne werden von Banken und Fondsgesellschaften
angeboten. Bei einem staatlich geförderten Fondssparplan sind sämtliche
Kosten (Depotgebühren und Ausgabeaufschläge) klar festgelegt und dem
Anleger bei Vertragsschluss bekannt. Der Anleger kann nachvollziehen,
wie viele Fondsanteile ihm nach Abzug der Gebühren gutgeschrieben
werden.
Diese Rente wird derzeit jährlich mit 7 Milliarden Euro
subventioniert. Diesen Betrag müssen auch diejenigen erwirtschaften, die
sich diese Rente gar nicht oder nur teilweise (= in geringerer als der
eigentlich gewünschten Höhe) leisten können.
Rürup-Rente
Bei
der Rürup-Rente handelt sich um eine freiwillige Versicherung, die
besonders für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende geeignet
ist. Die Versicherungswirtschaft spricht von "privater Basis-Rente".
Verbraucherschützer
sind der Ansicht, dass Angestellte mit einer Riester-Rente und einer
betrieblichen Altersvorsorge besser fahren. Berechnungen, die mit den
heute bekannten Sozialversicherungs- und Steuerregelungen die
verschiedenen Wege miteinander anhand konkreter Versicherungstarife
vergleichen, zeigen allerdings, dass Rürup-Renten bei
Durchschnittsverdienern (ab 30.000 EUR pro Jahr) und aufwärts eine
höhere Rendite erzielen. Hintergrund ist, dass die Analysen der
Verbraucherschützer die hohen Verwaltungskosten der Riester-Verträge
nicht berücksichtigen, sondern von gleichen Kostenbelastungen in allen
Durchführungswegen ausgehen.
Eine Rürup-Rente kann auch fondsgebunden durchgeführt werden; man kann also steuerlich gefördert in Fonds investieren.
Nachteilig
gegenüber einem direkten Investment in einen Fondssparplan ist für den
Versicherungsnehmer die geringe Transparenz der Anlagestruktur der
Rentenversicherer. Der Kunde erfährt nicht, welcher Anteil seines
eingezahlten Geldes in den Aufbau des Kapitalstocks bzw. Fonds fließt,
da Versicherungsgesellschaften in der Regel ihre Kostenstruktur nicht
bekannt geben.
Außerdem ist das angesparte Kapital nicht
vererbbar. Eine Rente wird nur bis zum Ableben des Versicherungsnehmers
gezahlt. Stirbt der Versicherungsnehmer vor Erreichen des vereinbarten
Renteneintrittsalters, ist ein Totalverlust der eingezahlten Beiträge
die Folge. Gute Renditen kann der Versicherungsnehmer nur erzielen, wenn
er einen langen Rentenbezug erlebt.
Staatlich nicht geförderte Vorsorge
Diese
unterliegt nicht den Bedingungen für eine steuerliche Förderung, das
heißt aber auch, es wird kein rechtlicher Bestandschutz (Garantie der
Einzahlungen) garantiert. Andererseits kann mit diesen Formen der
Altersvorsorge auch ein generationenübergreifender Vermögensaufbau
erreicht werden, da das angesparte Vermögen in der Regel vererbbar ist.
Des
weiteren kann die steuerliche Situation zum Auszahlzeitpunkt eine Rolle
spielen. Im Gegensatz zu den geförderten Produkten, welche im Alter
voll zu versteuern sind, muss bei nicht geförderten Produkten im
Rentenalter nur der Ertragsanteil versteuert werden.

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Deutsche Wirtschaft zog 2011 um 3% an
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